Zahle ich die Gerichtsgebühr doppelt, wenn auch mein Streithelfer beruft?
günstig für Rechtsmittelwerber betrifft Kläger, Beklagter, Nebenintervenient, Versicherung
Nein. Erheben Sie und die Person, die dem Verfahren auf Ihrer Seite beigetreten ist, gegen dasselbe Urteil ein Rechtsmittel, fällt die Pauschalgebühr bei gleichem Streitgegenstand nur einmal an. Der Oberste Gerichtshof ist dieser Regel 2022 allerdings nicht gefolgt; da aus der Quelle nicht hervorgeht, was seither gilt, ist sie unsicher.
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Vorsicht, diese Regel ist nicht mehr sicher.
Der OGH hat in einer späteren Entscheidung anders entschieden:
OGH 5 Ob 115/22f, 08.11.2022 Lesen Sie diese Entscheidung, bevor Sie sich auf die Regel verlassen.
Ständige Rechtsprechung seit 1999, zuletzt bestätigt am 08.11.2022 (5 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1999)
Erheben die Partei und der auf ihrer Seite beigetretene Nebenintervenient Berufung, ist die Pauschalgebühr (bei identem Streitgegenstand) nur einmal zu entrichten.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Erheben die Partei und der auf ihrer Seite beigetretene Nebenintervenient ein Rechtsmittel, ist die Pauschalgebühr nur einmal zu entrichten.OGH 7 Ob 175/13f, 29.01.2014
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0111757 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 5.
- OGH 5 Ob 115/22f, 08.11.2022, Fall aus Steiermark
- OGH 7 Ob 200/19s, 24.04.2020, Fall aus Steiermark
Genannte Normen
GGG §47 Abs1 Z1
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