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Darf ich den ganzen Werklohn zurückhalten, bis der Mangel behoben ist?

günstig für Unternehmer betrifft Besteller, Bauherren, Unternehmer, Handwerker
Grundsätzlich dürfen Sie die Zahlung bis zur Verbesserung zurückhalten, doch ist dieses Recht abdingbar. Haben Sie einen Haftrücklass in bestimmter Höhe vereinbart, kann dadurch Ihr Zurückbehaltungsrecht auf diesen Betrag beschränkt sein. Ob das gewollt war, ist durch Auslegung des Vertrages zu ermitteln.

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Ständige Rechtsprechung seit 1987, zuletzt bestätigt am 24.03.2023 (3 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1987)

Das Leistungsverweigerungsrecht des Bestellers bis zu einer von ihm verlangten Verbesserung des übernommenen mangelhaften Werkes ist dispositiver Natur; die Vereinbarung eines Haftrücklasses in bestimmter Höhe kann das Recht der Leistungsverwiegerung auf den vereinbarten Betrag beschränkten, wobei nach den Auslegungsregeln der §§ 914 ff ABGB zu ermitteln ist, ob eine solche Beschränkung von den Parteien gewollt war.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0018556 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 3.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Konsument Zurückbehaltungsrecht des Verbrauchers bei Mängeln

Ja. Eine Klausel, die Sie als Verbraucher bei Mängeln auf den Betrag der notwendigen Behebungskosten beschränkt, schränkt Ihr Zurückbehaltungsrecht unzulässig ein und ist unwirksam. Dasselbe gilt bei Werkverträgen.

günstig für Konsument Zurückbehaltungsrecht in Geschäftsbedingungen

Ja. Ihr Recht, die Zahlung zurückzuhalten, solange die Leistung mangelhaft oder nicht erbracht ist, darf Ihnen in Geschäftsbedingungen nicht genommen oder eingeschränkt werden. Eine solche Klausel ist Ihnen gegenüber immer unwirksam.

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