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Muss der Vorstand dem Aufsichtsrat die Wahrheit sagen?

günstig für Aufsichtsrat betrifft Vorstandsmitglieder, Aufsichtsräte, Aktionäre, Unternehmer
Auch mangelnde Offenheit gegenüber dem Aufsichtsrat zählt zu den groben Pflichtverletzungen. Der Aufsichtsrat darf nämlich jederzeit einen Bericht über die Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1999, zuletzt bestätigt am 20.12.2023 (5 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1999)

Zu grober Pflichtverletzung zählt auch mangelnde Offenheit gegenüber dem Aufsichtsrat, ist dieser doch zufolge § 95 Abs 2 AktG berechtigt, jederzeit vom Vorstand einen Bericht über die Angelegenheiten der Gesellschaft zu verlangen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0112071 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 5.

Genannte Normen

AktG §75 Abs4; AktG §84; AktG §95 Abs2

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