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Muss ein Bilanzprüfer falsche Angaben des Vorstands aufdecken?

günstig für Gesellschaft betrifft Gesellschaften, Abschlussprüfer, Gesellschafter, Unternehmer
Die Prüfung des Jahresabschlusses soll auch eine absichtlich unrichtige Rechnungslegung des Vorstands aufdecken und so weiteren Schaden der Gesellschaft verhindern. Hätte eine sorgfältige Prüfung Maßnahmen ausgelöst, die den weiteren Schaden verhindert hätten, muss der Prüfer beweisen, dass der Schaden auch bei rechtmäßigem Verhalten eingetreten wäre.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2000, zuletzt bestätigt am 03.09.2024 (4 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2000)

Vom Schutzzweck der Vorschriften über die Abschlussprüfung ist auch die Aufdeckung einer vorsätzlich unrichtigen Rechnungslegung durch den Vorstand und damit die Verhinderung einer weiteren Schädigung der Gesellschaft durch weiteres rechtswidriges Verhalten des Vorstands umfasst; wäre eine sorgfältige Prüfung geeignet gewesen, Maßnahmen auszulösen, die eine weitere Schädigung der Gesellschaft allenfalls verhindert hätten, ist es Sache des Prüfers, zu behaupten und zu beweisen, dass der Schaden auch bei rechtmäßigen Alternativverhalten des Prüfers eingetreten wäre.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0114296 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

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