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Haftet eine Behörde für eine falsche Auskunft?

günstig für Ratsuchender betrifft Bürger, Unternehmer, Behörden, Sachverständige
Ein Sachverständiger haftet für einen schädlichen Rat, wenn er ihn nicht bloß aus Gefälligkeit gegeben hat, sondern im Rahmen einer Verpflichtung. Eine solche Verpflichtung liegt auch dann vor, wenn eine Behörde die Auskunft in Ausübung ihrer Aufgaben erteilt.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1980, zuletzt bestätigt am 25.03.2025 (31 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1980)

Die im § 1300 ABGB enthaltenen Worte "gegen Belohnung" bedeuten nach herrschender Auffassung nur, dass der Rat nicht bloß aus Gefälligkeit, sondern im Rahmen eines wenn auch allenfalls öffentlich - rechtlichen Schuldverhältnisses gegeben worden sein muss (vgl SZ 34/167). Ein solches Verpflichtungsverhältnis ist bei Anwendung des § 1300 ABGB auch dann anzunehmen, wenn der Rat von einem Organ bei hoheitlichem Handeln erteilt wird (Loebenstein - Kaniak, Kommentar zum AHG 69).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

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Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0026596 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 31.

Im Gesetz

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