Muss ich Ausgaben belegen, um weniger Unterhalt zu zahlen?
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Ständige Rechtsprechung seit 1998, zuletzt bestätigt am 30.10.2025 (27 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1998)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Mischunterhalt.OGH 3 Ob 109/20f, 18.08.2020
- Für das Bestehen konkurrierender Sorgepflichten als einen die Unterhaltsverpflichtung vermindernden Umstand ist der Unterhaltspflichtige behauptungs‑ und beweispflichtig.OGH 10 Ob 110/15x, 22.02.2016
- So trifft ihn ‑ als den bei Anspannung des Kindes auf ein (fiktiv) erzielbares Einkommen Begünstigten ‑ die Behauptungs- und Beweislast für die dafür erforderlichen Voraussetzungen. Umgekehrt trägt das Kind im Fall der Anspannung auf ein fiktives Einkommen die Behauptungs- und Beweislast für fehlendes Verschulden bzw mangelnde Fahrlässigkeit. Es hat daher auch das Kind zu behaupten und zu beweisen, dass der Eintritt seiner fiktiven Selbsterhaltungsfähigkeit wegen einer notwendigen beruflichen Orientierungsphase hinausgeschoben ist.OGH 10 Ob 10/15s, 24.03.2015
- Der Unterhaltsschuldner ist für die Abzugsfähigkeit bestimmter Positionen beweispflichtig.OGH 2 Ob 22/08m, 27.03.2008
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0111084 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 27.
- OGH 5 Ob 21/25m, 30.10.2025, Fall aus Kärnten
- OGH 3 Ob 82/25t, 28.10.2025, Fall aus Salzburg
- OGH 10 Ob 6/24s, 13.08.2024, Fall aus Vorarlberg
- OGH 4 Ob 30/24a, 23.05.2024, Fall aus Tirol
- OGH 5 Ob 173/23m, 09.11.2023, Fall aus Wien
- OGH 3 Ob 104/22y, 20.07.2022, Fall aus Steiermark
- OGH 1 Ob 155/20f, 02.03.2021
- OGH 3 Ob 109/20f, 18.08.2020, Fall aus Salzburg
- OGH 5 Ob 141/19z, 22.10.2019, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 139/19y, 22.08.2019
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 140 · Abstammung des Kindes
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ergeben sich im Verfahren ausreichende Anhaltspunkte, dass Sie bereits selbst für sich sorgen konnten, müssen Sie die Umstände behaupten und beweisen, aus denen sich ein Wiederaufleben der Unterhaltspflicht ergibt. Verlangt wird der naheliegende Nachweis, dass ein anderer Arbeitsplatz aus objektiven Gründen nicht erreichbar war und Sie sich vergeblich darum bemüht haben. Das gilt auch, wenn Ihnen ein Einkommen nur zugerechnet wird.
Ja, in gewissem Umfang. Sie müssen Ihrer Besuchspflicht nachkommen können, ohne dass Ihr eigener Unterhalt gefährdet wird, weshalb solche Kosten die Grundlage der Unterhaltsbemessung mindern können. Abzugsfähig sind aber nur Ausgaben, die auch ein pflichtbewusster Elternteil in gleicher Lage aufwenden würde, und maßgeblich ist jenes Einkommen, das Sie bei Anspannung Ihrer Kräfte erzielen könnten.