Darf ich hinterlegen, weil ich selbst unsicher bin?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1999, zuletzt bestätigt am 26.02.2026 (18 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1999)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Für einen Mieter nicht leicht zu beseitigende Unklarheiten, auf welches Konto er schuldbefreiend zahlen kann, können einen Erlagsgrund iSd § 1425 ABGB bilden, der zum Erlag der Mietzinsforderung zu Gunsten der Vermieterin berechtigt.OGH 2 Ob 8/26d, 26.02.2026
- Es muss sich dabei um Umstände handeln, die den Schuldner an der Erfüllung der Verbindlichkeit hindern. Dafür kommen insbesondere Gründe in Betracht, die in der Sphäre des Gläubigers liegen.OGH 2 Ob 8/26d, 26.02.2026
- Hier wurde zum Erlagsgrund vorgebracht, dass zwischen dem Bauträger und der Hausverwaltung Unstimmigkeiten bezüglich der Bezahlung des Mietzinses bestehen. Der Antrag enthielt keine Angaben dazu, zu wessen Gunsten der Erlag erfolgen soll.OGH 2 Ob 13/26i, 26.02.2026
- Hier: Der Gerichtserlag ist nicht zur Umgehung technischer Probleme (Beschaffenheit der „Blockchain“ als Gesamtheit bei Kryptowährungen) vorgesehen.OGH 4 Ob 208/22z, 20.12.2022
- Das Hindernis, an einen (aufgelösten) Verein zu leisten, kann gleich einer Abwesenheit des bekannten Gläubigers iSd § 1425 ABGB behandelt werden.OGH 8 Ob 145/17g, 25.06.2018
Alle 7 Ergänzungen anzeigen
- Die Wirksamkeit der Kündigung muss nur schlüssig behauptet werden, eine inhaltliche Prüfung findet im Erlagsverfahren nicht statt.OGH 4 Ob 206/11i, 20.12.2011
- Kündigt der Verwahrer den Verwahrvertrag (Depotvertrag) und verweigert der Gläubiger die Übernahme des verwahrten Guts, gerät er in einen Annahmeverzug, der zur Hinterlegung berechtigt.OGH 4 Ob 206/11i, 20.12.2011
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0112197 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 18.
- OGH 2 Ob 8/26d, 26.02.2026, Fall aus Wien
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein. Beim Gericht hinterlegen dürfen Sie, wenn die Rechtslage unklar ist oder mehrere Personen dieselbe Forderung für sich beanspruchen. Besteht die Unklarheit nur zwischen Ihnen und Ihrem einzigen Gläubiger, ist die Hinterlegung nicht zulässig, weil der Streit dadurch nicht vermieden wird.
Verlangen mehrere Personen dieselbe Leistung von Ihnen, dürfen Sie bei Gericht hinterlegen. Voraussetzung ist, dass Ihnen nach verständigem Ermessen auch bei sorgfältiger Prüfung nicht zumutbar ist zu erkennen, wer von ihnen berechtigt ist.