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Muss ich beim Erlag genau angeben, wem das Geld gehört?

günstig für Gläubiger betrifft Schuldner, Gläubiger, Mieter
Wenn Sie eine Schuld bei Gericht hinterlegen wollen, müssen Sie im Antrag bestimmt und möglichst genau angeben, zu wessen Gunsten die Hinterlegung erfolgt.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1978, zuletzt bestätigt am 26.02.2026 (10 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1978)

Die Gläubiger, zu deren Gunsten die Hinterlegung erfolgt, müssen im Erlagsantrag bestimmt und möglichst genau bezeichnet werden.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0033611 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 10.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schuldner Gerichtlicher Erlag und Erlagszweck

Ja, wenn der Erlag rechtmäßig geschieht. Gerade weil die Hinterlegung Sie von der Schuld befreit, muss ein Mindestmaß an Form eingehalten werden. Ihr Antrag muss den Zweck des Erlags so angeben, dass daran möglichst keine Zweifel bleiben.

günstig für Schuldner Gerichtliche Hinterlegung als Außerstreitverfahren

Das Verfahren über die gerichtliche Hinterlegung einer Schuld ist ein Verfahren außer Streitsachen. Es läuft also nicht wie ein Prozess zwischen zwei Streitparteien ab.

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