Bin ich Fußgänger, wenn ich mein Fahrrad schiebe?
günstig für Radfahrer betrifft Radfahrer, Fußgänger, Autofahrer, Unfallbeteiligte
Ja. Das Gesetz sagt ausdrücklich, dass nicht als Radfahrer gilt, wer ein Fahrrad schiebt. Sie haben dann die Vorschriften für Fußgänger einzuhalten. Die ältere gegenteilige Rechtsprechung ist damit überholt.
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Rechtsprechung seit 1999, zuletzt bestätigt am 30.01.2018 (1 Entscheidung).
So hat das Gericht es formuliert (1999)
§ 65 Abs 1 idF der 20. StVO-Novelle bestimmt nun ausdrücklich, dass derjenige, der ein Fahrrad schiebt, nicht als Radfahrer gilt. Die nunmehr geäußerte Auffassung des Gesetzgebers zu dieser bestimmten Frage stellt ein Auslegungskriterium gegen die in der älteren Judikatur vertretene Rechtsauffassung dar, dass derjenige, der ein Fahrrad schiebt, ein Radfahrer im Sinn der StVO sei (ZVR 1969/78 ua). Die ein Fahrrad schiebende Person hat die Verhaltensvorschriften für Fußgänger zu beachten.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0112244 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 2 Ob 42/17s, 30.01.2018, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
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