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Muss ich als Radfahrer ein Ausschwenken vorher anzeigen?

günstig für Unfallgegner betrifft Radfahrer, Autofahrer, Unfallbeteiligte
Wenn Sie mit dem Rad innerhalb Ihres Fahrstreifens nur leicht ausschwenken, ist das kein Fahrstreifenwechsel. Gehen Sie aber deutlich von Ihrer bisherigen Richtung ab, so wie es auch ein Auto tun würde, dann gelten für Sie die Pflichten bei einer Richtungsänderung. Sie müssen sich also vergewissern, dass niemand gefährdet wird, und Ihr Vorhaben rechtzeitig anzeigen.

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Rechtsprechung seit 1999, zuletzt bestätigt am 29.04.2019 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1999)

Bei einspurigen Fahrzeugen können richtungsändernde Fahrbewegungen innerhalb eines Fahrstreifens zwar nicht als Fahrstreifenwechsel qualifiziert werden; eine Richtungsänderung liegt aber dann vor, wenn es nicht nur zu einem geringfügigen Ausschwenken, sondern zu einem mit Richtungsänderungen mehrspuriger Fahrzeuge vergleichbaren Abgehen von der eingenommenen Fahrtrichtung kommt; diesfalls sind die Pflichten nach § 11 StVO zu beachten.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0111577 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

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Im Gesetz

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