Zählt Schwerarbeit nur bei einem vollen Achtstundentag?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 2014, zuletzt bestätigt am 14.01.2025 (12 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2014)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Nach ständiger Rechtsprechung muss im Verfahren nach § 247 Abs 2 ASVG die versicherte Person nachweisen, die von § 1 Abs 1 Z 4 SchwerarbeitsV geforderte Mindestanzahl von Arbeitskilokalorien an jeweils 15 Tagen des Kalendermonats (§ 4 SchwerarbeitsV) verbraucht zu haben.OGH 10 ObS 84/24m, 13.08.2024
- Eine (fiktive) Verteilung der über der Tagesgrenze liegenden an einem Arbeitstag verbrauchten Arbeitskilokalorien auf Tage, an denen Schwerarbeit nicht geleistet wurde, ist nicht zulässig.OGH 10 ObS 2/15i, 24.02.2015
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0129751 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 12.
- OGH 10 ObS 2/25d, 14.01.2025, Fall aus Wien
- OGH 10 ObS 84/24m, 13.08.2024, Fall aus Tirol
Genannte Normen
SchwerarbeitsV §1 Abs1 Z4
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ein Zeitraum gilt nur dann als Arbeitszeit, wenn Sie in dieser Zeit tatsächlich Arbeit geleistet haben. Ohne tatsächlich erbrachte Arbeit liegt keine Arbeitszeit vor.
Sagt der Kollektivvertrag nichts anderes, werden Ruhepausen nicht in die Arbeitszeit eingerechnet. Eine Ausnahme gilt für die gesetzlich vorgesehenen Kurzpausen.