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Darf mich der Chef in der Probezeit wegen einer Krankheit gehen lassen?

günstig für Arbeitgeber betrifft Arbeitnehmer, begünstigte Behinderte, Arbeitgeber
Beendet der Dienstgeber ein Probedienstverhältnis, weil er von einer ihm vorher nicht mitgeteilten Krankheit erfährt und deshalb annimmt, dass Sie den Anforderungen nicht gewachsen sein werden, liegt darin kein Missbrauch seines Rechts. Voraussetzung ist, dass diese Einschätzung nicht von vornherein unhaltbar ist.

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Rechtsprechung seit 1999, zuletzt bestätigt am 23.09.2025 (1 Entscheidung).

So hat das Gericht es formuliert (1999)

Von schikanöser Rechtsausübung kann keine Rede sein, wenn der Dienstgeber ein Probedienstverhältnis beendet, weil er von einer (ihm vor Begründung des Dienstverhältnisses nicht mitgeteilten) Krankheit des begünstigten Behinderten Kenntnis erlangt, die ihn nach seiner (jedenfalls nicht von vornherein unhaltbaren) Einschätzung befürchten läßt, daß der begünstigte Behinderte den Anforderungen des Arbeitsverhältnisses nicht gewachsen sein werde.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0112289 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitnehmer Probezeit und Schwangerschaft

Wird ein Probedienstverhältnis beendet, weil die Arbeitnehmerin schwanger ist, verstößt das gegen das Gleichbehandlungsgesetz. Diese Beendigung wird dabei wie eine Kündigung oder Entlassung behandelt, also als benachteiligende Beendigung.

günstig für Arbeitnehmer Entlassung begünstigter Behinderter

Nur unter sehr engen Voraussetzungen. Sind Sie begünstigter Behinderter, reicht es nicht, dass Sie Ihre bisherige Arbeit nicht mehr leisten können. Es muss auch feststehen, dass Sie an keinem anderen geeigneten Arbeitsplatz weiterbeschäftigt werden können und dass Sie überhaupt am allgemeinen Arbeitsmarkt nicht mehr arbeitsfähig sind. Ob die Einschränkung von der Behinderung herrührt, spielt dabei keine Rolle.

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