Bekomme ich Geld, wenn meine Sache nicht mehr zurückgegeben werden kann?
günstig für Eigentümer betrifft Eigentümer, Erben, Miteigentümer, Nutzer
Ja. An die Stelle der Rückgabe tritt der Wertersatz, wenn die Sache veräußert oder verbraucht wurde oder so benützt wurde, dass eine Rückgabe tatsächlich oder wirtschaftlich nicht mehr möglich ist. Maßgeblich ist der Wert zur Zeit der Verwendung.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1992, zuletzt bestätigt am 16.05.2023 (10 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1992)
Wertersatz tritt an die Stelle der Rückgabe der Sache, wenn die Sache veräußert, verbraucht oder in einer Weise benützt wurde, dass die Rückgabe der Sache tatsächlich oder wirtschaftlich unmöglich geworden ist.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Realisieren von Nachlasswerten bedeutet im wirtschaftlichen Sprachgebrauch „in Geld umwandeln".OGH 2 Ob 198/07t, 14.02.2008
- Hier: Der im Erbschaftsstreit obsiegende wirkliche Erbe kann als Eigentümer zufolge § 1041 ABGB seinen Verwendungsanspruch, der ergänzende, nicht subsidiäre Funktion hat, geltend machen, weil seine Sache zum Nutzen eines anderen verwendet wurde (zum Beispiel im Fall vorangegangener Veräußerung von Nachlassgegenständen).OGH 3 Ob 219/05k, 26.04.2006
- Durch die Begründung von Wohnungseigentum ist die Rückgabe von schlichten Miteigentumsanteilen tatsächlich unmöglich geworden.OGH 6 Ob 162/98m, 25.06.1998
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0019977 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 10.
- OGH 2 Ob 59/23z, 16.05.2023, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
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