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Bekomme ich Geld, wenn meine Sache nicht mehr zurückgegeben werden kann?

günstig für Eigentümer betrifft Eigentümer, Erben, Miteigentümer, Nutzer
Ja. An die Stelle der Rückgabe tritt der Wertersatz, wenn die Sache veräußert oder verbraucht wurde oder so benützt wurde, dass eine Rückgabe tatsächlich oder wirtschaftlich nicht mehr möglich ist. Maßgeblich ist der Wert zur Zeit der Verwendung.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1992, zuletzt bestätigt am 16.05.2023 (10 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1992)

Wertersatz tritt an die Stelle der Rückgabe der Sache, wenn die Sache veräußert, verbraucht oder in einer Weise benützt wurde, dass die Rückgabe der Sache tatsächlich oder wirtschaftlich unmöglich geworden ist.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0019977 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 10.

Im Gesetz

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