Was bekomme ich zurück, wenn eine Rückgabe unmöglich ist?
betrifft Käufer, Verkäufer, Mieter, Vermieter, Konsument
Wenn Sie etwas zurückfordern dürfen, die Rückgabe in Natur aber nicht mehr möglich oder nicht sinnvoll ist, muss die andere Seite Ihnen Geld zahlen. Die Höhe richtet sich danach, welchen Nutzen sie aus Ihrer Leistung tatsächlich gezogen hat.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1974, zuletzt bestätigt am 08.04.2026 (34 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1974)
Ist im Falle der Kondiktion nach § 1435 ABGB Wiederherstellung in der Natur unmöglich oder untunlich, so hat der Empfänger für den erlangten Vorteil in Analogie zu § 1325 ABGB ein angemessenes Entgelt zu leisten, dessen Höhe sich iS des § 1431 ABGB nach dem verschafften Nutzen richtet.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- hier: Ersatz der Kosten für den Einbau einer Lüftungsanlage.OGH 4 Ob 42/25t, 29.09.2025
- Der verschaffte Nutzen liegt in der Wertsteigerung der von der Klägerin vorgenommenen und noch im Haus verbliebenen Investitionen, wobei es für die Beurteilung des verschafften Nutzens ohne Bedeutung ist, ob die Klägerin die verschafften Leistungen zu bezahlen hatte oder ob es ihr gelungen war, hierfür unentgeltliche Helfer zu gewinnen.OGH 6 Ob 44/15m, 31.07.2015
- Derartige Fremdpflegekosten werden regelmäßig brutto ermittelt.OGH 6 Ob 149/14a, 29.01.2015
- Der Nutzen liegt bei der Erbringung von Pflegeleistungen in der Ersparnis andernfalls erforderlicher Fremdpflegekosten. Siehe bereits 6 Ob 76/12p.OGH 6 Ob 149/14a, 29.01.2015
- Bei Geldleistungen wird Rückzahlung geschuldet.OGH 1 Ob 502/91, 13.02.1991
Alle 8 Ergänzungen anzeigen
- Es soll kein Teil auf Kosten des anderen bereichert und die erbrachte Teilleistung soll für den Besteller noch von Wert sein.OGH 8 Ob 532/82, 02.12.1982
- Unmöglichkeit der Rückstellung ( auch bei vertretbaren Sachen ), wenn der Empfänger die Sache gültig weiterveräußert hat (hier: § 877 ABGB).OGH 5 Ob 744/81, 23.03.1982
- ArbeitsleistungenOGH 5 Ob 772/81, 12.01.1982
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0016322 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 6 von 34.
- OGH 1 Ob 32/26a, 08.04.2026, Fall aus Steiermark
- OGH 4 Ob 42/25t, 29.09.2025, Fall aus Wien
- OGH 10 Ob 21/25y, 24.04.2025, Fall aus Wien
- OGH 8 Ob 40/24a, 26.08.2024, Fall aus Wien
- OGH 8 Ob 13/24f, 25.04.2024, Fall aus Wien
- OGH 3 Ob 202/23m, 31.01.2024, Fall aus Wien
Im Gesetz
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