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Verhindern hohe Umbaukosten die Aufteilung in Eigentumswohnungen?

betrifft Miteigentümer, Wohnungseigentümer, Erben
Ob eine Aufteilung in Wohnungseigentum an der Höhe der Umbaukosten scheitert, lässt sich nur nach den Umständen des Einzelfalls beurteilen. Dabei ist immer auch zu berücksichtigen, was durch die Umbauarbeiten am Ende erreicht wird.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1999, zuletzt bestätigt am 12.03.2026 (7 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1999)

Es kann immer nur nach den Umständen des Einzelfalls beurteilt werden, ob eine Naturalteilung durch Begründung von Wohnungseigentum für die Miteigentümer an der Höhe der Umbaukosten scheitert. Ob zu erwartende Umbaukosten einer Begründung von Wohnungseigentum nach § 2 Abs 2 Z 2 WEG entgegenstehen, hat sich immer auch am Ergebnis der Umbauarbeiten zu orientieren.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0112673 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 4 von 7.

Im Gesetz

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