Verhindern hohe Umbaukosten die Teilung unseres Hauses?
betrifft Miteigentümer, Wohnungseigentümer
Ja, wenn die Kosten im Verhältnis zum Wert der Liegenschaft unverhältnismäßig hoch sind. Dazu zählen vor allem notwendige Umbauarbeiten. Ein kleinlicher Maßstab ist nicht anzulegen; verglichen wird mit dem Verkehrswert, und bei einer Teilung in Eigentumswohnungen darf mehr aufgewendet werden.
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Ständige Rechtsprechung seit 1983, zuletzt bestätigt am 27.01.2023 (20 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1983)
Unverhältnismäßig hohe Teilungskosten können die Naturalteilung unzulässig machen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Unverhältnismäßige Kosten, insbesondere notwendige Aufwendungen für Umbaumaßnahmen können die Naturalteilung unzulässig machen.OGH 5 Ob 4/09p, 28.04.2009
- Hier: Unmöglichkeit der Naturalteilung durch Wohnungseigentumsbegründung liegt vor, wenn dadurch der Verkehrswert der Liegenschaft um 41 % sinkt.OGH 5 Ob 61/04p, 03.08.2004
- Bei der vom Gesetzgeber bevorzugten Teilung durch Begründung von Wohnungseigentum können die Kosten, die für eine Teilung in Kauf zu nehmen sind, generell höher veranschlagt werden.OGH 5 Ob 17/01p, 24.04.2001
- Der Verkehrswert der Liegenschaft ist für die Qualifizierung von Kosten als unverhältnismäßig als Vergleichsgröße heranzuziehen.OGH 5 Ob 72/00z, 28.03.2000
- Ob zu erwartende Umbaukosten einer Begründung von Wohnungseigentum nach § 2 Abs 2 Z 2 WEG entgegenstehen, hat sich immer auch am Ergebnis der Umbauarbeiten zu orientieren.OGH 5 Ob 282/99b, 09.11.1999
Alle 8 Ergänzungen anzeigen
- Umbaukosten von S 100.000,- bei einem Wert der Liegenschaft von mehr als 3 Mio S sind kein Hindernis für die Begründung von Wohnungseigentum nach § 2 Abs 2 Z 2 WEG.OGH 5 Ob 11/98y, 24.03.1998
- Zur Beurteilung der Verhältnismäßigkeit der Kosten darf kein kleinlicher Maßstab angelegt werden. Es kommt hiebei auf die Umstände des Einzelfalles an.OGH 5 Ob 11/98y, 24.03.1998
- Als solche Kosten kommen insbesondere notwendige Umbaumaßnahmen in Frage (so schon 1 Ob 521/96).OGH 5 Ob 14/97p, 25.02.1997
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0013865 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 7 von 20.
- OGH 1 Ob 241/22f, 27.01.2023, Fall aus Niederösterreich
- OGH 5 Ob 60/22t, 11.08.2022, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 33/19t, 20.03.2019, Fall aus Steiermark
- OGH 5 Ob 110/18i, 03.10.2018, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 138/18g, 28.08.2018, Fall aus Steiermark
- OGH 5 Ob 103/17h, 23.10.2017, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 122/16a, 11.07.2016, Fall aus Tirol
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 843
- Wohnungseigentumsgesetz 2002 (WEG 2002) § 3 · Begründung von Wohnungseigentum; Titel, Zustimmung, Beschränkung
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