Kann meine Bürgschaft herabgesetzt werden, weil sie mich überfordert?
günstig für Bürge betrifft Bürgen, Konsument, Kreditnehmer, Bank
Ob ein unbilliges Missverhältnis zwischen Ihrer Haftung und Ihrer Leistungsfähigkeit besteht, hängt von den Umständen des jeweiligen Einzelfalls ab. In einem entschiedenen Fall wurde bei einem monatlichen Nettoeinkommen von 1.800 Euro und einer Haftung von 18.150 Euro ein solches Missverhältnis verneint.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1999, zuletzt bestätigt am 21.11.2018 (8 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1999)
Das Vorliegen eines unbilligen Missverhältnisses im Sinne des § 25d KSchG, hängt von den Umständen des jeweiligen Einzelfalles ab.
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Monatliches Nettoeinkommen: 1.800 EUR, Verpflichtung: 18.150 EUR: unbilliges Missverhältnis verneint.OGH 4 Ob 195/10w, 18.01.2011
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0112840 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 8.
- OGH 3 Ob 214/18v, 21.11.2018, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
- Konsumentenschutzgesetz (KSchG) § 25d · Mäßigungsrecht
Verwandte Fragen
Vertragsrecht · Bürgschaft naher Angehöriger
Vertragsrecht · Herabsetzung einer Mithaftung
Vertragsrecht · Mithaftung von Angehörigen für Kredite
Vertragsrecht · Sittenwidrige Bürgschaft naher Angehöriger
Familienrecht · Unterhalt bei selbständigem Einkommen