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Muss ich als Bürge für meinen Angehörigen alles zahlen?

günstig für Bürge betrifft Bürgen, Angehörige, Banken, Gläubiger
Nicht unbedingt. Steht Ihre Haftung in einem krassen Missverhältnis zu Ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, löst das eine inhaltliche Prüfung des Vertrags aus; erst dann kommt es auf die weiteren Umstände an. Die Bürgschaft kann auch nur teilweise unwirksam sein und auf ein vertretbares Maß herabgesetzt werden, solange sie für den Gläubiger nicht sinnlos wird. Maßgeblich sind dabei das Kapital und die zu erwartenden Zinsen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2000, zuletzt bestätigt am 22.03.2016 (12 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2000)

1) Bei der Sittenwidrigkeitskontrolle von Bürgschaften naher Angehöriger ist das Vorliegen eines krassen Missverhältnisses des Haftungsumfangs und der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Interzedenten auslösendes Moment der Inhaltskontrolle und wird daher von der Intensität der nach einem beweglichen System zu beurteilenden weiteren Sittenwidrigkeitsindikatoren nicht berührt. 2) Auch im Bereich der Sittenwidrigkeitskontrolle von Bürgschaftsverträgen naher Angehöriger ist bloße Teilnichtigkeit möglich, wenn eine Interessenabwägung ergibt, dass die (reduzierte) Bürgschaft für den Gläubiger nicht sinnlos ist. Grundlage der Beurteilung ist der Kapitalsbetrag zuzüglich der nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Zinsbelastung.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

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Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0113490 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 12.

Im Gesetz

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