Zählt mein niedriges Einkommen aus der Aufbauphase weiter für den Unterhalt?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 2007, zuletzt bestätigt am 24.10.2024 (4 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2007)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Dies gilt umgekehrt auch, wenn feststeht, dass die Einkünfte eine sinkende Tendenz aufweisen und die Höhe des Dreijahresdurchschnitts nicht mehr erreichen werden.OGH 8 Ob 5/17v, 28.09.2017
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0121842 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 4.
- OGH 1 Ob 122/24h, 24.10.2024, Fall aus Wien
- OGH 8 Ob 5/17v, 28.09.2017
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 140 · Abstammung des Kindes
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Für eine Übergangszeit müssen Sie eine vorübergehende Kürzung hinnehmen. Wie lange diese dauert, hängt von der Art des Betriebes sowie von der Zielstrebigkeit und den persönlichen Bemühungen des Unterhaltspflichtigen ab. Einbußen sind aber nur zumutbar, wenn es sich um eine realistische Einkommensquelle handelt und in absehbarer Zeit ein höheres angemessenes Einkommen zu erwarten ist.
Gibt der Unterhaltspflichtige Geld aus, um sich eine zusätzliche Verdienstmöglichkeit zu schaffen, kann das die Grundlage für den Unterhalt verringern. Das gilt etwa, wenn er auf ein Geschäftsführergehalt verzichtet, das das neu gegründete Unternehmen gar nicht zahlen könnte.