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Bin ich als Bürge für meinen Angehörigen trotzdem gebunden?

günstig für Bank betrifft Bürgen, Angehörige, Kreditnehmer, Banken, Konsumenten
Haften Sie für einen Angehörigen mit und liegt die Schuld weit über Ihrem Einkommen und Vermögen, kann die Haftung sittenwidrig sein. Dazu muss aber dazukommen, dass Sie unerfahren waren, keinen eigenen Vorteil hatten und die Bank das kannte oder kennen musste. Alle diese Umstände müssen Sie selbst behaupten und beweisen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1995, zuletzt bestätigt am 18.12.2025 (62 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1995)

Bei der Prüfung der Sittenwidrigkeit rechtsgeschäftlicher Haftungserklärungen volljähriger Familienangehöriger ohne jedes oder jedenfalls ohne zulängliches Einkommen und Vermögen kann das grobe Missverhältnis zwischen dem Verpflichtungsumfang und den gegenwärtigen und künftig zu erwartenden Einkommensverhältnissen und Vermögensverhältnissen des gutstehenden Angehörigen, das bei lebensnaher Sicht der Dinge erwarten lässt, dass dieser die übernommenen Verpflichtungen nie oder doch nur unter ganz besonders günstigen Bedingungen vollständig erfüllen kann, somit erst dann bedeutsam werden, wenn der Angehörige aus Geschäftsunerfahrenheit ohne wesentliches Eigeninteresse am Zustandekommen des Vertrags - weil er über die Kreditsumme nicht (mitverfügen) verfügen konnte und aus deren Verwendung auch keine unmittelbaren Vorteile ziehen kann - gehandelt hat. Solche Umstände fallen der Gläubigerbank wohl nur dann zur Last, wenn sie diese kannte oder doch hätte kennen müssen. Auch hat der Angehörige des Kreditnehmers all jene Tatsachen, die die Annahme der Sittenwidrigkeit der Haftungsvereinbarung rechtfertigen können, zu behaupten und unter Beweis zu stellen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 26 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0048300 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 62.

Im Gesetz

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