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Ist meine Bürgschaft für einen Angehörigen ungültig?

günstig für Bürge betrifft Bürgen, Mitschuldner, Angehörige, Banken, Konsumenten
Das Gericht prüft in einer Gesamtschau alle Umstände zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Bedeutsam sind etwa die Höhe der Haftung, eine fehlende Obergrenze, die aussichtslose Verschuldung des Hauptschuldners sowie eine Verharmlosung des Risikos durch die Bank, eine Überrumpelung, das Ausnützen einer seelischen Zwangslage und geschäftliche Unerfahrenheit.

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Ständige Rechtsprechung seit 1995, zuletzt bestätigt am 20.12.2017 (34 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1995)

Bei der Prüfung der Sittenwidrigkeit rechtsgeschäftlicher Haftungserklärungen volljähriger Familienangehöriger ohne jedes oder jedenfalls ohne zulängliches Einkommen und Vermögen hat das Gericht eine auf den Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bezogene Gesamtwürdigung aller objektiven und subjektiven Umstände vorzunehmen. Zu berücksichtigen sind bei der Abwägung der für und gegen die Sittenwidrigkeit sprechenden Umstände neben der konkreten vertraglichen Ausgestaltung der Mithaftung einschließlich der absoluten Höhe der eingegangenen Verpflichtung etwa das Abdingen bürgschaftsrechtlicher Schutzvorschriften, das Fehlen einer betragsmäßigen Haftungsbegrenzung bzw damit die fehlende Überschaubarkeit des Risikos überhaupt oder eine hoffnungslose Überschuldung des Hauptschuldners, in der Person des gutstehenden Angehörigen liegende Umstände wie die Verharmlosung der Tragweite oder des Risikos der Verpflichtung durch einen Angestellten der Bank, die Überrumpelung des Angehörigen oder die Ausnutzung einer seelischen Zwangslage, die sich aus der gefühlsmäßigen Bindung zum Kreditnehmer oder der wirtschaftlichen Abhängigkeit von ihm ergibt und ebenso auch die geschäftliche Unerfahrenheit.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

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Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0048309 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 34.

Im Gesetz

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