Zum Inhalt springen

Zählt eine Küchenzeile im kleinen Vorraum als eigene Küche?

günstig für Mieter betrifft Mieter, Vermieter
Nein. Für die bessere Ausstattungskategorie braucht die Wohnung einen eigenen Vorraum und eine Küche oder Kochnische. Ein nur vier Quadratmeter großer, unmittelbar vom Stiegenhaus betretbarer Vorraum, in dem auch eine Küchenzeile steht, erfüllt beides nicht zugleich.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2000, zuletzt bestätigt am 25.08.2020 (5 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2000)

Das für die Ausstattungskategorie B voraussetzende Vorhandensein von (eigenem) Vorraum und Küche beziehungsweise Kochnische ist nicht erfüllt, wenn ein unmittelbar vom Stiegenhaus betretbarer Vorraum von nur 4 Quadratmetern Größe auch mit einer "Küchenzeile" eingerichtet ist.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0113013 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 5.

Genannte Normen

MRG idF 3. WÄG §15a Abs1 Z2; MRG aF §16 Abs2

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Vermieter Vom Vermieter zugesagter Wohnungszustand

Ja, wenn er ihn auch tatsächlich herstellt. Zwar wird der Zustand üblicherweise zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses beurteilt. Entscheidend ist aber der Zustand, den der Vermieter nach dem Vertrag herzustellen hat und in angemessener Zeit auch wirklich schafft; dabei genügt es, dass er die Kosten trägt. Ausstattung, die Sie im Ergebnis selbst bezahlen, bleibt außer Betracht.

günstig für Vermieter Zweiter Baderaum in der Wohnung

Nein. Wenn Sie innerhalb einer Wohnung einen zweiten selbständigen Baderaum schaffen wollen, ist das keine Errichtung oder Umgestaltung sanitärer Anlagen im Sinn des Gesetzes. Die Erleichterungen, die für solche Arbeiten gelten, kommen Ihnen dafür nicht zugute.

Verwandte Fragen

Mietrecht · Wer die Ausstattung geschaffen hat
Mietrecht · Neuerungsverbot und Ausstattungskategorie
Mietrecht · Zeitgemäßer Standard der Badegelegenheit
Wohnungseigentum · Wichtiges Interesse an einer Änderung