Zählt eine Küchenzeile im kleinen Vorraum als eigene Küche?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 2000, zuletzt bestätigt am 25.08.2020 (5 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2000)
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0113013 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 5.
- OGH 5 Ob 140/20d, 25.08.2020, Fall aus Wien
Genannte Normen
MRG idF 3. WÄG §15a Abs1 Z2; MRG aF §16 Abs2
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ja, wenn er ihn auch tatsächlich herstellt. Zwar wird der Zustand üblicherweise zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses beurteilt. Entscheidend ist aber der Zustand, den der Vermieter nach dem Vertrag herzustellen hat und in angemessener Zeit auch wirklich schafft; dabei genügt es, dass er die Kosten trägt. Ausstattung, die Sie im Ergebnis selbst bezahlen, bleibt außer Betracht.
Nein. Wenn Sie innerhalb einer Wohnung einen zweiten selbständigen Baderaum schaffen wollen, ist das keine Errichtung oder Umgestaltung sanitärer Anlagen im Sinn des Gesetzes. Die Erleichterungen, die für solche Arbeiten gelten, kommen Ihnen dafür nicht zugute.