Was bedeutet es, wenn ich eine angemeldete Forderung anerkenne?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 2000, zuletzt bestätigt am 19.11.2024 (4 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2000)
Hinweis: Die Konkursordnung (KO) heißt seit 1. Juli 2010 Insolvenzordnung (IO).
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Bestreitet der Masseverwalter die im Konkurs des Schuldners angemeldete Forderung nicht, so kommt der Feststellung der Forderung im Konkurs (§§108, 109 KO) rechtsgestaltende Wirkung zu.OGH 4 Ob 88/03z, 20.05.2003
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0113041 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 4.
- OGH 4 Ob 174/24b, 19.11.2024, Fall aus Steiermark
Genannte Normen
KO §108; KO §109 Abs1
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Wenn Sie nur mitteilen, dass nach Ihrem Wissen eine Forderung besteht, geben Sie damit bloß eine Wissenserklärung ab. Daraus entsteht keine neue Verpflichtung. Im Streitfall ist eine solche Erklärung nur ein Beweismittel, das Sie durch andere Beweise widerlegen können.
Nein. Ein Anerkenntnis, das eine Forderung endgültig festlegt, kann sich auch nur auf einen Teil der Forderung oder auf deren Höhe beziehen. Es setzt aber voraus, dass Sie die Forderung und ihre Höhe zumindest kannten, weil ein solches Anerkenntnis ein einseitiges Nachgeben des Schuldners bedeutet.