Bin ich gebunden, wenn ich eine Schuld nur bestätige?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1976, zuletzt bestätigt am 18.06.2024 (42 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1976)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Demgegenüber ist ein deklaratives Anerkenntnis (Rechtsgeständnis) kein Leistungsversprechen. Es wird als bloße Bestätigung oder Bekräftigung eines vom Schuldner als bestehend angenommenen Rechtsverhältnisses im Sinne einer Wissenserklärung verstanden. Als bloße Wissenserklärung des Schuldners bildet es keinen neuen Verpflichtungsgrund, sondern im Rechtsstreit nur ein Beweismittel für das Bestehen der Forderung, das jedoch durch Gegenbeweis widerlegbar ist.OGH 8 ObA 122/20d, 28.01.2021
- Hier: Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung für die Verfahrenskosten erster Instanz.OGH 7 Ob 205/19a, 19.02.2020
- Ein deklaratives Anerkenntnis (Rechtsgeständnis) ist kein Leistungsversprechen, sondern eine durch Gegenbeweis widerlegbare Wissenserklärung.OGH 7 Ob 192/13f, 29.01.2014
- Ist kein Verpflichtungswille anzunehmen, liegt nur ein deklaratives Anerkenntnis vor, dass keinen neuen Verpflichtungsgrund schafft.OGH 4 Ob 173/06d, 17.10.2006
- Im Zusammenhang mit Verkehrsunfällen ist es also die einseitige Tatsachenerklärung beziehungsweise Wissenserklärung eines der Beteiligten in Gestalt des Bekenntnisses eines bestimmten unfallkausalen Fehlverhaltens.OGH 2 Ob 344/00b, 11.01.2001
Alle 10 Ergänzungen anzeigen
- Hier: Rechnungslegung durch den Kommissionär gemäß § 384 Abs 2 HGB.OGH 4 Ob 177/97a, 26.06.1997
- § 48 ASGGOGH 9 ObA 261/89, 27.09.1989
- Es kann daher auch nicht angefochten werden.OGH 7 Ob 675/85, 16.01.1986
- Maßgeblich sind vor allem die mit dem Anerkenntnis verfolgten Zwecke, die beiderseitige Interessenlage und die allgemeine Verkehrsauffassung über die Bedeutung eines solchen Anerkenntnisses.OGH 7 Ob 570/85, 30.05.1985
- Hier: Widerlegung durch Vaterschaftsbestreitung.OGH 5 Ob 757/78, 06.02.1979
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0032784 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 6 von 42.
- OGH 6 Ob 103/24a, 18.06.2024, Fall aus Steiermark
- OGH 7 Ob 155/22b, 09.11.2022, Fall aus Steiermark
- OGH 7 Ob 140/21w, 24.11.2021, Fall aus Tirol
- OGH 8 ObA 122/20d, 28.01.2021, Fall aus Steiermark
- OGH 6 Ob 228/16x, 29.08.2017, Fall aus Wien
- OGH 7 Ob 104/16v, 15.06.2016, Fall aus Wien
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Teilen Sie bloß mit, dass eine Schuld besteht, ist das kein verbindliches Anerkenntnis, sondern nur eine Wissenserklärung. Sie begründet die Forderung nicht neu, verschiebt aber die Beweislast zu Ihren Lasten.
Behauptet jemand ernsthaft eine Forderung gegen Sie und erklären Sie daraufhin, die Verpflichtung auch für den Fall zu übernehmen, dass sie bisher gar nicht bestanden hat, ist das ein verbindliches Anerkenntnis. Damit beseitigen Sie die Unsicherheit endgültig und schulden den Betrag.