Wird mein Prozess unterbrochen, wenn der Gegner Privatkonkurs anmeldet?
betrifft Gläubiger, Kläger, Schuldner, Privatpersonen
Auch das Schuldenregulierungsverfahren einer Privatperson ist ein Insolvenzverfahren. Seine Eröffnung unterbricht daher laufende Gerichtsverfahren genauso wie ein anderes Insolvenzverfahren.
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Ständige Rechtsprechung seit 1996, zuletzt bestätigt am 17.12.2025 (34 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1996)
Das Schuldenregulierungsverfahren gemäß §§ 181 ff KO ist ein Konkursverfahren. Daher hat auch die Eröffnung eines Schuldenregulierungsverfahrens verfahrensunterbrechende Wirkung.
Hinweis: Die Konkursordnung (KO) heißt seit 1. Juli 2010 Insolvenzordnung (IO).
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Nacheheliches Aufteilungsverfahren nach §§ 81ff EheG (so schon 6 Ob 277/03h).OGH 1 Ob 185/19s, 19.11.2019
- Dass die Eröffnung des Schuldenregulierungsverfahrens auch bei Eigenverwaltung des Schuldners gemäß § 7 IO anhängige Prozesse ex lege unterbricht, gilt insbesondere für Passivprozesse des Schuldners, wenn der Prozessgegenstand eine anmeldepflichtige Forderung betrifft, aber auch für Absonderungsansprüche.OGH 2 Ob 15/11m, 29.11.2011
- Nunmehr § 7 Abs 1 iVm § 181 IO.OGH 9 Ob 60/10d, 05.11.2010
- Hier: Unterbrechung des hier gegenständlichen Unterhaltsherabsetzungsverfahrens mit der Begründung verneint, dass gemäß § 101 Abs 2 AußStrG im Verfahren über Unterhaltsansprüche eines minderjährigen Kindes kein Kostenersatz stattfindet und daher das Argument, auch bei Passivprozessen bedürfe der Schuldner wegen der Kostenfolgen der gerichtlichen Genehmigung, hier nicht schlagend ist.OGH 8 Ob 120/08t, 14.10.2008
- Der Grundsatz, dass auch das Schuldenregulierungsverfahren als Konkursverfahren verfahrensunterbrechende Wirkung entfaltet, gilt bei Eigenverwaltung des Schuldners immer dann, wenn die Prozessführungsbefugnis des Schuldners durch die Notwendigkeit der Einholung einer gerichtlichen Genehmigung nach § 187 Abs 1 Z 3 KO eingeschränkt ist.OGH 8 Ob 120/08t, 14.10.2008
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- Im Hinblick auf die Notwendigkeit die Genehmigung der Prozessführung durch das Konkursgericht hat auch bei Eigenverwaltung die Konkurseröffnung die Unterbrechung bereits anhängiger Prozesse des Gemeinschuldners zur Folge.OGH 8 Ob 52/08t, 28.04.2008
- Das gilt auch bei auf einstweiligen Unterhalt (Provisorialunterhalt) gerichteten einstweiligen Verfügungen nach § 382 Abs 1 Z 8 lit a EO).OGH 7 Ob 169/04k, 28.07.2004
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0103501 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 4 von 34.
- OGH 7 Ob 185/25v, 17.12.2025, Fall aus Steiermark
- OGH 4 Ob 24/24v, 21.10.2025, Fall aus Wien
- OGH 8 ObA 37/15x, 29.03.2016, Fall aus Tirol
- OGH 8 ObA 4/16w, 26.02.2016, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
- Insolvenzordnung (IO) § 7 · Unterbrechung und Wiederaufnahme in anhängigen Rechtsstreitigkeiten
- IO § 181 · Anwendungsbereich
- Zivilprozessordnung (ZPO) § 159 · Insolvenzeröffnung
- ZPO § 163
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