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Wie stark bindet eine anerkannte Forderung aus dem Insolvenzverfahren?

günstig für Gläubiger betrifft Gläubiger, Schuldner
Wird eine Forderung im Insolvenzverfahren festgestellt und vom Schuldner nicht bestritten, kann darüber später nicht mehr neu gestritten werden. Diese Feststellung kommt in ihrer Wirkung einem rechtskräftigen Urteil nahe. Sie bindet die Gerichte auch im Rechtsmittelverfahren.

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Ständige Rechtsprechung seit 1991, zuletzt bestätigt am 19.11.2024 (12 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1991)

Die Feststellung nach § 109 KO äußert eine streitabschneidende Wirkung, die sich nach Konkursaufhebung bei Nichtbestreiten durch den Gemeinschuldner zur Bindungswirkung verdichtet. Die Feststellung zieht keine volle Rechtskraftwirkung nach sich, doch ergibt § 60 Abs 2 KO, dass sie eine der Rechtskraftwirkung nahekommende Tragweite hat. Die Feststellung der vom Masseverwalter anerkannten und vom Gemeinschuldner nicht bestrittenen Forderung des Klägers entfaltet daher ihre bindende Wirkung auch im Revisionsverfahren.

Hinweis: Die Konkursordnung (KO) heißt seit 1. Juli 2010 Insolvenzordnung (IO).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0064720 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 12.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schuldner Klage während des Insolvenzverfahrens

Nein. Sie müssen die Forderung zuerst im Insolvenzverfahren anmelden und die Prüfung abwarten. Vorher ist der Weg zu Gericht unzulässig, und zwar im streitigen wie im außerstreitigen Verfahren.

günstig für Schuldner Zahlungsplan und alter Exekutionstitel

Ist ein Zahlungsplan rechtskräftig bestätigt, bleiben Ihre Schulden bei ordentlicher Erfüllung dauerhaft herabgesetzt. Der Gläubiger kann nicht mehr auf den ursprünglichen Betrag zurückgreifen, auch wenn er dafür noch einen alten vollstreckbaren Titel hat. Führt er trotzdem Exekution, können Sie sich mit einer Klage dagegen wehren.

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