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Zählt die geteilte Bauernpension als Unterhalt meines Ehepartners?

günstig für Ehegatte betrifft Bauern, Ehegatten, Pensionisten, Unterhaltsberechtigte
Nein. Wird die Pension nach dem Bauern-Sozialversicherungsgesetz geteilt, erfüllt die Versicherungsanstalt damit einen eigenen öffentlich-rechtlichen Anspruch des Auszahlungsberechtigten und keine familienrechtliche Pflicht des Pensionisten. Abgegolten wird damit die Mitarbeit im bäuerlichen Betrieb, die über die eheliche Beistandspflicht hinausgeht; nach Auflösung der Ehe bleibt die Teilung für den Unterhalt außer Betracht.

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Ständige Rechtsprechung seit 2000, zuletzt bestätigt am 13.02.2018 (3 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2000)

Im Fall der Pensionsteilung nach § 71 BSVG liegt der Zahlung der Sozialversicherungsanstalt der Bauern keine Übernahme familienrechtlicher Verpflichtung des Pensionisten zugrunde, sondern handelt es sich um die Erfüllung eines öffentlich-rechtlichen Anspruches des Auszahlungsberechtigten gegenüber der Sozialversicherungsanstalt der Bauern, bei der die über die familienrechtliche Beistandspflicht hinausgehende Mitwirkung im bäuerlichen Betrieb berücksichtigt werden soll.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0113293 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 3.

Genannte Normen

BSVG §71; BSVG §74 Abs4

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