Zählt die geteilte Bauernpension als Unterhalt meines Ehepartners?
günstig für Ehegatte betrifft Bauern, Ehegatten, Pensionisten, Unterhaltsberechtigte
Nein. Wird die Pension nach dem Bauern-Sozialversicherungsgesetz geteilt, erfüllt die Versicherungsanstalt damit einen eigenen öffentlich-rechtlichen Anspruch des Auszahlungsberechtigten und keine familienrechtliche Pflicht des Pensionisten. Abgegolten wird damit die Mitarbeit im bäuerlichen Betrieb, die über die eheliche Beistandspflicht hinausgeht; nach Auflösung der Ehe bleibt die Teilung für den Unterhalt außer Betracht.
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Ständige Rechtsprechung seit 2000, zuletzt bestätigt am 13.02.2018 (3 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2000)
Im Fall der Pensionsteilung nach § 71 BSVG liegt der Zahlung der Sozialversicherungsanstalt der Bauern keine Übernahme familienrechtlicher Verpflichtung des Pensionisten zugrunde, sondern handelt es sich um die Erfüllung eines öffentlich-rechtlichen Anspruches des Auszahlungsberechtigten gegenüber der Sozialversicherungsanstalt der Bauern, bei der die über die familienrechtliche Beistandspflicht hinausgehende Mitwirkung im bäuerlichen Betrieb berücksichtigt werden soll.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Für die Zeit nach Auflösung der Ehe ist § 71 BSVG unterhaltsrechtlich unbeachtlich.OGH 6 Ob 94/11h, 16.06.2011
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0113293 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 3.
- OGH 5 Ob 113/17d, 13.02.2018, Fall aus Tirol
Genannte Normen
BSVG §71; BSVG §74 Abs4
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