Wird meine Mitarbeit am Hof bei der Aufteilung berücksichtigt?
günstig für Ehegatte betrifft Ehegatten, Landwirte, geschiedene Ehegatten
Ja. Ihre Arbeitsleistung im Betrieb des anderen fließt, soweit sie nicht bereits anders abgegolten wurde, ebenso wie Haushaltsführung, Kindererziehung und Pflege in den Aufteilungsschlüssel ein. Dem landwirtschaftlichen Unternehmen zugerechnet werden dagegen nur jene Investitionen, die aus dem ehelichen Gebrauchsvermögen oder aus ehelichen Ersparnissen stammen.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 2017, zuletzt bestätigt am 12.10.2022 (4 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2017)
Investitionen in das landwirtschaftliche Unternehmen sind nach § 91 Abs 2 EheG – so schon der Wortlaut und auch die Intention des Gesetzgebers – nur insofern zu berücksichtigen, als sie auf eheliches Gebrauchsvermögen oder eheliche Ersparnisse zurückzuführen sind. Die Mitwirkung im Erwerb des anderen (und damit die Arbeitsleistung für das Unternehmen des anderen) ist – soweit sie nicht anders abgegolten wurde (vgl § 98 ABGB) – ebenso wie „mittelbare Beitragsleistungen“ durch Haushaltsführung, Kindererziehung und Pflegeleistungen bei der Festlegung des Aufteilungsschlüssels nach § 83 zu berücksichtigen und nicht von § 91 Abs 2 EheG erfasst.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0131859 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 4.
- OGH 1 Ob 166/22a, 12.10.2022, Fall aus Steiermark
- OGH 1 Ob 184/19v, 23.10.2019, Fall aus Oberösterreich
- OGH 1 Ob 107/18v, 26.09.2018, Fall aus Salzburg
Im Gesetz
Verwandte Fragen
Familienrecht · Haushaltsführung als Beitrag bei der Aufteilung
Familienrecht · Unternehmensbeteiligung in der Aufteilung
Familienrecht · Aufwendungen auf ein ausgenommenes Grundstück
Familienrecht · Landwirtschaft als Unternehmen
Familienrecht · Unternehmen und Erlös bei der Aufteilung