Kann ich bis zum Höchstgericht streiten, ob ein Brief verbindlich war?
betrifft Vertragspartner, Kläger, Beklagter
Ob ein Schreiben eine verbindliche Erklärung enthält, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und lässt sich nicht verallgemeinern. Der Oberste Gerichtshof befasst sich damit nur, wenn die Beurteilung auffallend falsch ist.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 2000, zuletzt bestätigt am 26.08.2024 (7 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2000)
Die rechtliche Beurteilung eines Schreibens dahin, ob darin eine Willenserklärung enthalten ist oder nicht, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab und ist insofern nicht verallgemeinerungsfähig. Eine erhebliche Rechtsfrage läge nur im Falle einer auffallenden Fehlbeurteilung vor.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Zustimmung des Betriebsrats gemäß § 101 ArbVG.OGH 9 ObA 101/12m, 26.11.2012
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0113306 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 7.
- OGH 8 Ob 46/24h, 26.08.2024, Fall aus Steiermark
- OGH 8 ObA 76/23v, 13.12.2023, Fall aus Wien
Im Gesetz
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