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Prüft der Oberste Gerichtshof jede Frage zum Anerkenntnis?

betrifft Gläubiger, Schuldner, Rechtsmittelwerber
Ob eine Erklärung als Anerkenntnis zu werten ist, hängt von den Umständen des einzelnen Falles ab. Es handelt sich deshalb um keine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung, die der Oberste Gerichtshof aufgreifen muss.

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Ständige Rechtsprechung seit 1983, zuletzt bestätigt am 29.03.2022 (28 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1983)

Anerkenntnis; außerordentliche Revision nicht angenommen: Ob eine Erklärung ein Anerkenntnis darstellt, hängt vom Einzelfall ab und ist daher keine Rechtsfrage im Sinne des § 502 Abs 4 Z 1 ZPO.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0044468 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 4 von 28.

Im Gesetz

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