Kann ich den Verkauf des Hauses auf meinem Grund bekämpfen?
betrifft Grundeigentümer, Bauwerkseigentümer, Käufer
Nein. Wird ein Bauwerk auf Ihrem Grundstück übertragen und dazu die Urkunde hinterlegt, sind Sie dadurch rechtlich nicht beschwert. Ein Rechtsmittel steht Ihnen deshalb nicht zu.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 2000, zuletzt bestätigt am 19.01.2023 (5 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2000)
Der Liegenschaftseigentümer hat - mangels Beschwer - keine Rechtsmittellegitimation gegen einen Beschluss, mit dem aus Anlass der Übertragung eines Superädifikates die Hinterlegung der Übertragungsurkunde angeordnet wurde.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Auch im Fall der Ersichtlichmachung der Urkundeneinreihung ist der Liegenschaftseigentümer nicht rekurslegitimiert.OGH 5 Ob 218/22b, 19.01.2023
- Dies gilt auch nach der Rechtslage nach der Grundbuchs‑Novelle 2008.OGH 5 Ob 32/10g, 25.03.2010
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0113420 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 5.
- OGH 5 Ob 218/22b, 19.01.2023
Genannte Normen
AußStrG 2005 §45 IC2; AußStrG 2005 §45 IC3; AußStrG 2005 §45 IIH; UHG §10 idF GB‑Nov 2008; UHG §12
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