Wie übertrage ich ein Haus auf fremdem Grund?
betrifft Bauwerkseigentümer, Käufer, Verkäufer, Pächter
Sie übertragen ein Bauwerk auf fremdem Grund nicht durch bloße Übergabe, sondern durch Hinterlegung einer Urkunde bei Gericht. Das entspricht der Eintragung im Grundbuch bei Liegenschaften.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1985, zuletzt bestätigt am 29.01.2026 (15 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1985)
Beim derivativen Eigentumserwerb an Superädifikaten kommt nicht der Gewahrsamsänderung (wie bei sonstigen beweglichen Sachen), sondern nur der Urkundenhinterlegung (entsprechend dem Eintragungsprinzip bei Liegenschaften) entscheidendes Gewicht zu.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Ein Pfandrecht für dieselbe Forderung kann nicht ungeteilt – als Simultanhypothek iSd § 15 Abs 1 GBG – (auch) an Superädifikaten als (weitere) Pfandobjekte eingetragen werden.OGH 5 Ob 151/25d, 29.01.2026
- Für die Übertragung des Eigentums am Superädifikat ist grundsätzlich die Urkundenhinterlegung erforderlich.OGH 5 Ob 278/07d, 19.02.2008
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0010982 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 15.
- OGH 5 Ob 151/25d, 29.01.2026, Fall aus Oberösterreich
- OGH 5 Ob 133/24f, 03.09.2024, Fall aus Steiermark
- OGH 5 Ob 180/17g, 13.02.2018
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 372 · Gegen welchen Besitzer diese Vermuthung eintrete?
- ABGB § 435
Verwandte Fragen
Eigentum und Grundbuch · Form der Übertragung eines Bauwerks
Eigentum und Grundbuch · Bauwerk auf fremdem Grund und Urkundenhinterlegung
Eigentum und Grundbuch · Bauwerk auf fremdem Grund im Grundbuch
Eigentum und Grundbuch · Eigentum am Gartenhaus auf fremdem Grund
Eigentum und Grundbuch · Rechtsmittel gegen Urkundenhinterlegung