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Brauche ich eine hinterlegte Urkunde für mein Haus auf fremdem Grund?

günstig für Bauführer betrifft Bauführer, Grundstückseigentümer, Miteigentümer, Käufer
Nur dann, wenn Sie das Bauwerk von jemandem übernommen haben. Wer es selbst errichtet, erwirbt das Eigentum daran ohne Hinterlegung einer Urkunde. Dass Grund und Bauwerk im Miteigentum verschiedener Personen stehen und eine davon an beidem beteiligt ist, spricht nicht gegen ein solches Bauwerk auf fremdem Grund.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1953, zuletzt bestätigt am 25.01.2016 (16 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1953)

Die Überbaueigenschaft ist nicht schon deshalb zu verneinen, weil sowohl der Grund wie das Bauwerk im Miteigentum verschiedener Personen steht und einer von ihnen sowohl am Bauwerk wie am Grunde Miteigentümer ist. Die Urkundenhinterlegung ist nur zum Erwerb abgeleiteten Eigentums an Überbauten erforderlich, nicht aber bei originären Eigentumserwerb.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0011044 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 16.

Im Gesetz

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