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Ist mein Haus kein Überbau, weil es massiv gebaut ist?

günstig für Bauführer betrifft Bauführer, Grundeigentümer, Pächter, Käufer
Auch eine solide Bauweise schließt ein eigenes Bauwerk auf fremdem Grund nicht aus. Das Eigentum daran entsteht schon durch die Errichtung selbst; eine Urkundenhinterlegung ist dafür nicht nötig.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1986, zuletzt bestätigt am 29.01.2026 (9 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1986)

Der originäre Eigentumserwerb am Bauwerk erfolgt durch die Bauführung, wobei auch eine solide Bauweise der Beurteilung eines Gebäudes als Superädifikat nicht entgegensteht.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0011245 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 9.

Im Gesetz

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