Ist mein Haus kein Überbau, weil es massiv gebaut ist?
günstig für Bauführer betrifft Bauführer, Grundeigentümer, Pächter, Käufer
Auch eine solide Bauweise schließt ein eigenes Bauwerk auf fremdem Grund nicht aus. Das Eigentum daran entsteht schon durch die Errichtung selbst; eine Urkundenhinterlegung ist dafür nicht nötig.
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Ständige Rechtsprechung seit 1986, zuletzt bestätigt am 29.01.2026 (9 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1986)
Der originäre Eigentumserwerb am Bauwerk erfolgt durch die Bauführung, wobei auch eine solide Bauweise der Beurteilung eines Gebäudes als Superädifikat nicht entgegensteht.
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Derjenige, der ein Bauwerk iSd § 435 ABGB errichtet, erwirbt dadurch originär Eigentum, ohne dass dafür die Hinterlegung einer Urkunde erforderlich wäre.OGH 5 Ob 55/13v, 16.07.2013
- Superädifikate entstehen originär durch die Errichtung des Bauwerks unter den Voraussetzungen des § 435 ABGB. Das Bauwerk entsteht rechtlich mit dem Eintritt der Voraussetzungen des § 435 ABGB, also mit einem Vorgang, der urkundlich nicht erfasst ist.OGH 6 Ob 251/00f, 22.02.2001
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0011245 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 9.
- OGH 5 Ob 151/25d, 29.01.2026, Fall aus Oberösterreich
- OGH 5 Ob 167/21a, 06.04.2022
Im Gesetz
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