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Reicht eine Übergabe per Handschlag für ein Haus auf fremdem Grund?

betrifft Bauwerkseigentümer, Käufer, Verkäufer, Grundeigentümer
Nein. Das Eigentum an einem Bauwerk auf fremdem Grund geht nur durch Hinterlegung einer Urkunde über. Eine Übergabe durch Zeichen oder eine bloße Erklärung genügt nicht. Das gilt auch dann, wenn das Bauwerk an den Grundeigentümer gehen soll, und auch bei einer nur teilweisen Übertragung.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1956, zuletzt bestätigt am 29.01.2026 (14 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1956)

Die Übertragung des Eigentumsrechtes an einem Überbau kann nur durch Urkundenhinterlegung erfolgen, nicht auch durch Zeichen oder Erklärung.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0011244 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 14.

Im Gesetz

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