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Steht der Betrag meiner Schuld im Grundbuch?

betrifft Wohnungseigentümer, Eigentümergemeinschaft, Käufer, Gläubiger
Nein. Angemerkt wird nur die Klage, nicht die eingeklagte Forderung, auf die sich das Vorrecht bezieht. Wurde ein Miteigentumsanteil im ursprünglichen Antrag vergessen, kann dort auf Antrag noch die Ausdehnung der Klage angemerkt werden.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2000, zuletzt bestätigt am 23.10.2017 (5 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2000)

Es wird nur die Klage, nicht aber die eingeklagte Forderung angemerkt, auf die sich das Vorzugspfandrecht bezieht.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0113516 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 5.

Genannte Normen

WEG idF WRN 1999 §13c Abs3; WEG idF WRN 1999 §13c Abs4

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