Darf das Gericht ohne mich eine Klage im Grundbuch anmerken?
betrifft Wohnungseigentümer, Eigentümergemeinschaft, Liegenschaftseigentümer
Ja. Über eine solche Anmerkung wird nach den Regeln des Grundbuchsrechts in einem einseitigen Verfahren entschieden. Ihre Einwände können Sie erst mit einem Rechtsmittel gegen den Bewilligungsbeschluss vorbringen.
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Ständige Rechtsprechung seit 2000, zuletzt bestätigt am 19.04.2023 (4 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2000)
Es bestehen keine Bedenken gegen die Zulässigkeit einer Klagsanmerkung nach § 13c Abs 4 WEG ohne vorherige Anhörung des Betroffenen. Es liegt im Wesen einer Klagsanmerkung, dass über sie nach grundbuchsrechtlichen Grundsätzen in einem einseitigen Verfahren entschieden wird und der Beklagte seine Einwendungen nur in einem Rekurs gegen den Bewilligungsbeschluss vorbringen kann.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Ein Antrag auf grundbücherliche Streitanmerkung ist nach den Verfahrensvorschriften des Grundbuchsrechts zu behandeln, auch wenn er beim Prozessgericht gestellt wird.OGH 5 Ob 200/08k, 21.10.2008
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0113517 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 4.
- OGH 3 Ob 223/22y, 19.04.2023, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
- Wohnungseigentumsgesetz 2002 (WEG 2002) § 27 · Gesetzliches Vorzugspfandrecht
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