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Darf das Gericht ohne mich eine Klage im Grundbuch anmerken?

betrifft Wohnungseigentümer, Eigentümergemeinschaft, Liegenschaftseigentümer
Ja. Über eine solche Anmerkung wird nach den Regeln des Grundbuchsrechts in einem einseitigen Verfahren entschieden. Ihre Einwände können Sie erst mit einem Rechtsmittel gegen den Bewilligungsbeschluss vorbringen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2000, zuletzt bestätigt am 19.04.2023 (4 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2000)

Es bestehen keine Bedenken gegen die Zulässigkeit einer Klagsanmerkung nach § 13c Abs 4 WEG ohne vorherige Anhörung des Betroffenen. Es liegt im Wesen einer Klagsanmerkung, dass über sie nach grundbuchsrechtlichen Grundsätzen in einem einseitigen Verfahren entschieden wird und der Beklagte seine Einwendungen nur in einem Rekurs gegen den Bewilligungsbeschluss vorbringen kann.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0113517 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

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Im Gesetz

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