Prüft das Gericht, ob die Forderung wirklich bevorrechtet ist?
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Ständige Rechtsprechung seit 2000, zuletzt bestätigt am 13.07.2023 (12 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2000)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Auch im Rahmen der Erhaltungspflicht getätigte Aufwendungen, für die ein Anspruch nach § 1042 ABGB behauptet wird, sind von § 27 Abs 1 Z 1 WEG 2002 erfasst.OGH 5 Ob 82/20z, 21.06.2020
- Die Klagsanmerkung nach § 27 Abs 2 WEG ist zu bewilligen, wenn auch nur für diesen Teil des Klagebegehrens die Voraussetzungen nach § 27 Abs 1 Z 1 WEG 2002 vorliegen.OGH 5 Ob 145/16h, 25.10.2016
- Hier: Schlüssigkeitsprüfung im Hinblick auf die Geltendmachung innerhalb der sechsmonatigen Frist des § 27 Abs 2 WEG 2002.OGH 5 Ob 74/10h, 15.07.2010
- Hier: Erfordernis einer nachvollziehbaren Darstellung einer allfälligen außerbücherlichen Rechtsnachfolge hinsichtlich der mit Wohnungseigentum verbundenen Miteigentumsanteile.OGH 5 Ob 242/07k, 19.02.2008
- Das Gericht hat den Antrag auf Anmerkung der Klage gemäß § 27 Abs 2 WEG 2002 auf Schlüssigkeit zu prüfen.OGH 5 Ob 242/07k, 19.02.2008
Alle 8 Ergänzungen anzeigen
- Für Gewährleistungs- und/oder Schadenersatzansprüche der Eigentümergemeinschaft gegen einen Wohnungseigentümer aus einem nicht den Verwaltungsagenden zuzuordnenden Rechtsgeschäft kann das Vorzugspfandrecht nicht in Anspruch genommen werden.OGH 5 Ob 141/07g, 16.10.2007
- Der Anspruch der Eigentümergemeinschaft aus einem gesetzlichen Schuldverhältnis, etwa einem Bereicherungs- oder Verwendungsanspruch, der wiederum seine Wurzel in der Verwaltung der Liegenschaft und damit in dem durch § 18 Abs 1 WEG 2002 definierten Rechtsbereich hat, stellt eine Forderung im Sinn des § 27 Abs 1 Z 1 WEG 2002 dar.OGH 5 Ob 95/04p, 29.10.2004
- Ob und in welchem Umfang und aus welchem Rechtstitel letztlich der klagenden Wohnungseigentümergemeinschaft der Klagsbetrag zusteht, ist bei Prüfung der Zulässigkeit der Klagsanmerkung nach § 27 WEG 2002 nicht maßgeblich. Es reicht aus, wenn sich den Klagebehauptungen entnehmen lässt, dass der Klagsanspruch eine besicherte Forderung im Sinn des § 27 WEG ist.OGH 5 Ob 132/03b, 08.07.2003
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0114276 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 12.
- OGH 5 Ob 103/23t, 13.07.2023, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 82/20z, 21.07.2020, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Wohnungseigentumsgesetz 2002 (WEG 2002) § 27 · Gesetzliches Vorzugspfandrecht
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Rückständige Betriebskostenanteile säumiger Miteigentümer macht der Verwalter im eigenen Namen bei Gericht geltend. Das gilt auch dann, wenn die offenen Beträge zwischenzeitlich vorgestreckt wurden, etwa von den übrigen Miteigentümern.
Liegt für den fraglichen Zeitraum überhaupt eine Abrechnung vor, prüft das Gericht nur die Punkte, die Sie beanstanden. Sie müssen daher genau angeben, was Sie an der Abrechnung auszusetzen haben; sagen Sie das nicht schon im Antrag, muss das Gericht Sie dazu anleiten. Der Verwalter muss dann zu jedem einzelnen Punkt Stellung nehmen.