Kann ich meine Klage gegen die Ehepakte im Grundbuch anmerken?
günstig für Miteigentümer betrifft Ehegatten, Miteigentümer, Gläubiger
Nein. Eine Klage, mit der Sie die Aufhebung der Ehepakte und die Löschung des Miteigentumsrechts Ihres Ehegatten verlangen, kann im Grundbuch nicht angemerkt werden. Eine solche Anmerkung ist unzulässig.
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Rechtsprechung seit 1923, zuletzt bestätigt am 29.08.2019 (2 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1923)
Unzulässigkeit der bücherlichen Anmerkung der Klage auf Aufhebung der Ehepakte und Löschung des Miteigentumsrechtes des Ehegatten.
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0060337 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 2.
- OGH 3 Ob 113/19t, 29.08.2019, Fall aus Wien
Im Gesetz
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