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Wie viel bekomme ich von der Kasse für eine Wahlarztleistung?

günstig für Krankenversicherungsträger betrifft Versicherte, Patienten, Krankenkassen, Wahlärzte
Gibt es für die Leistung keinen eigenen Tarif, richtet sich der Zuschuss nach den Tarifen für vergleichbare Pflichtleistungen. Marktpreise werden in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht ersetzt. Welche Tarifleistung vergleichbar ist, hängt vom Einzelfall ab und ist vor allem eine Tatfrage; es kommt auf Methode und Zweck der Leistung sowie auf den nötigen Sach- und Personalaufwand an.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2000, zuletzt bestätigt am 17.04.2018 (16 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2000)

Kostenzuschüsse für Leistungen, hinsichtlich derer ein Tarif mangels Zustandekommens entsprechender vertraglicher Vereinbarungen nicht vorgesehen ist, haben sich an den für vergleichbare Pflichtleistungen festgelegten Tarifen zu orientieren (VfGH 17. 10. 1998, V 81/97). Kein Kostenersatz nach "Marktpreisen" in der gesetzlichen Krankenversicherung. Welche tariflich erfasste Pflichtleistung nun mit der im konkreten Fall erfolgten Behandlung oder Untersuchung vergleichbar ist, kann nur nach den Umständen des Einzelfalls beurteilt werden und stellt in erster Linie eine Tatfrage dar. Dabei kann es einerseits auf die Art der Leistungen an sich, also auf ihre Methode und ihren Zweck, andererseits aber auch auf den im Einzelfall erforderlichen Sach- und Personalaufwand ankommen. Hier: "24-Stunden-Blutdruckmessung".

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 12 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0113972 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 16.

Im Gesetz

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