Muss ich zahlen, obwohl das Werk unbrauchbar ist?
günstig für Besteller betrifft Werkbesteller, Bauherren, Unternehmer, Konsumenten
Nein. Steht fest, dass das Werk so mangelhaft ist, dass es sich nicht verbessern lässt und damit unbrauchbar ist, ist es sittenwidrig, wenn sich der Unternehmer auf Ihre vertraglich festgelegte Vorleistungspflicht beruft. Diese Berufung bleibt dann unbeachtlich.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 2000, zuletzt bestätigt am 17.07.2018 (4 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2000)
Steht fest, dass ein Werk dermaßen unverbesserbar mangelhaft ist, dass damit dessen Unbrauchbarkeit verbunden ist, ist die Berufung des gewährleistungspflichtigen Unternehmers auf die vertraglich festgelegte Vorleistungspflicht des Werkbestellers sittenwidrig und unbeachtlich.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier kein an die Unbrauchbarkeit heranreichender gravierender Mangel.OGH 9 Ob 80/09v, 28.07.2010
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0114177 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 4.
- OGH 1 Ob 30/18w, 17.07.2018, Fall aus Kärnten
Im Gesetz
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