Zum Inhalt springen

Darf ich eine fremde Marke im Quelltext meiner Website nennen?

günstig für Websitebetreiber betrifft Websitebetreiber, Markeninhaber, Unternehmer
Ja, wenn Sie ein berechtigtes Interesse daran haben, die Marke zu gebrauchen, und dadurch kein unzutreffender Eindruck entsteht. Das ist etwa der Fall, wenn Ihre Seite Informationen über die Marke enthält, an denen Sie ein berechtigtes Interesse haben. Dann verstoßen Sie weder gegen das Markenrecht noch gegen das Wettbewerbsrecht.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2000, zuletzt bestätigt am 19.12.2019 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2000)

Gebraucht ein Dritter eine Marke als Metatag, so verstößt er damit weder gegen Wettbewerbsrecht noch gegen Markenrecht, wenn er ein berechtigtes Interesse hat, die Marke zu gebrauchen, und wenn durch die Benutzung der Marke kein unzutreffender Eindruck entsteht. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Homepage Informationen über die Marke enthält, an denen der Dritte ein berechtigtes Interesse hat (zum Beispiel Informationen über den Verkauf von Patenten des Dritten an den Markeninhaber).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0114469 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 2.

Genannte Normen

MSchG §10; MSchG §10a; UWG §1 A; UWG §2 D6

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Wettbewerb · Fremde Marke als Suchwort in der Werbung
Wettbewerb · Fremde Marke zur Beschreibung nutzen
Wettbewerb · Nennung einer fremden Marke
Wettbewerb · Fremde Marke als Bestimmungsangabe
Wettbewerb · Firmenname als Kennzeichen und fremde Marke