Darf ich eine fremde Marke im Quelltext meiner Website nennen?
günstig für Websitebetreiber betrifft Websitebetreiber, Markeninhaber, Unternehmer
Ja, wenn Sie ein berechtigtes Interesse daran haben, die Marke zu gebrauchen, und dadurch kein unzutreffender Eindruck entsteht. Das ist etwa der Fall, wenn Ihre Seite Informationen über die Marke enthält, an denen Sie ein berechtigtes Interesse haben. Dann verstoßen Sie weder gegen das Markenrecht noch gegen das Wettbewerbsrecht.
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Rechtsprechung seit 2000, zuletzt bestätigt am 19.12.2019 (2 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2000)
Gebraucht ein Dritter eine Marke als Metatag, so verstößt er damit weder gegen Wettbewerbsrecht noch gegen Markenrecht, wenn er ein berechtigtes Interesse hat, die Marke zu gebrauchen, und wenn durch die Benutzung der Marke kein unzutreffender Eindruck entsteht. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Homepage Informationen über die Marke enthält, an denen der Dritte ein berechtigtes Interesse hat (zum Beispiel Informationen über den Verkauf von Patenten des Dritten an den Markeninhaber).
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Benutzung eines Namens als Metatag für eine Ärztedatenbank.OGH 4 Ob 223/19a, 19.12.2019
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0114469 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 2.
- OGH 4 Ob 223/19a, 19.12.2019, Fall aus Wien
Genannte Normen
MSchG §10; MSchG §10a; UWG §1 A; UWG §2 D6
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