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Darf ich eine fremde Marke nennen, um mein Produkt zu beschreiben?

günstig für Markeninhaber betrifft Unternehmer, Markeninhaber, Händler, Werbetreibende
Nur so weit, als es zur Bestimmung Ihrer Ware oder Leistung erforderlich ist und den anständigen Gepflogenheiten im Geschäftsleben entspricht. Über diese notwendige Beschreibung hinaus dürfen Sie die fremde Marke nicht für eigene Werbezwecke einsetzen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2019, zuletzt bestätigt am 22.12.2020 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2019)

Nach § 10 Abs 3 Z 3 MSchG sind Benutzungshandlungen in Bezug auf eine fremde Marke demnach nur dann erlaubt, wenn sie zur Bestimmung einer anderen Ware oder Dienstleistung erforderlich sind und dies gleichzeitig den anständigen Gepflogenheiten in Gewerbe und Handel entspricht. Die Schranke der erforderlichen Benutzung unterliegt damit ihrerseits einer Beschränkung durch lautere Mittel. Die fremde Marke darf demnach nicht für eigene Werbezwecke eingesetzt werden, die über die mit der notwendigen Leistungsbestimmung (Beschreibung bzw Charakterisierung) einhergehende Werbewirkung hinausgehen.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0132732 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 2.

Genannte Normen

MSchG §10 Abs3 Z3

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