Zum Inhalt springen

Darf ich eine fremde Marke nennen, wenn ich Zubehör anbiete?

günstig für Unternehmer betrifft Unternehmer, Händler, Markeninhaber, Konsumenten
Ja. Sie dürfen eine fremde Marke nennen, wenn das nötig ist, um den Zweck Ihrer Ware oder Leistung anzugeben, etwa bei Zubehör, Ersatzteilen oder einem Service für ein Markenprodukt. Das gilt nur, solange die Marke dadurch nicht in ihrer Funktion beeinträchtigt wird und Ihr Geschäftsverhalten nicht unlauter ist.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2020, zuletzt bestätigt am 22.12.2020 (1 Entscheidung).

Stichwort des Gerichts (2020)

§ 10 Abs 3 Z 3 MSchG erlaubt – als Schutzschranke – im Allgemeinen einen verweisenden Markengebrauch vor allem als erforderliche Bestimmungsangabe, das heißt als Verweis auf eine besondere Zusatzfunktion der eigenen Ware oder Dienstleistung, zB als Zubehör bzw Ersatzteil oder als Service- bzw Zusatzdienstleistung für das gekennzeichnete Produkt des Markeninhabers, sofern keine Funktionsbeeinträchtigung der Marke sowie keine unlautere Geschäftspraktik vorliegt.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0133451 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Genannte Normen

MSchG §10 Abs3 Z3

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Konsument Täuschende Herkunftsangabe in einer Marke

Eine Marke darf das Publikum nicht über die Herkunft der Waren täuschen. Die Bezeichnung American Eagle für Spirituosen einer Destillerie aus Großbritannien ist dazu geeignet.

günstig für Konsument Branchenüblichkeit und irreführende Werbung

Nein, nicht gegenüber Verbrauchern. Gebräuche unter Kaufleuten haben nur für den Geschäftsverkehr zwischen Kaufleuten Bedeutung. Ob eine Angabe irreführend ist, richtet sich danach, ob die angesprochenen Endverbraucher in einen für ihren Kaufentschluss maßgebenden Irrtum geraten können.

Verwandte Fragen

Wettbewerb · Fremde Marke zur Beschreibung nutzen
Wettbewerb · Nennung einer fremden Marke
Wettbewerb · Fremdes Markenlogo in der Werbung
Wettbewerb · Fremde Marke als Metatag
Wettbewerb · Kennzeichenmäßiger Gebrauch eines Zeichens