Zum Inhalt springen

Darf sich ein Konkurrent an meinen Firmennamen anlehnen?

günstig für Kennzeicheninhaber betrifft Unternehmer, Mitbewerber, Markeninhaber
Ein zusätzlicher Schutz gegen die Annäherung an eine fremde Kennzeichnung besteht nur, wenn im Einzelfall besondere Umstände hinzutreten. Die Kennzeichnung muss in den beteiligten Kreisen in gewissem Umfang bekannt und geeignet sein, auf die Herkunft aus einem bestimmten Betrieb hinzuweisen. Außerdem muss die Anlehnung ohne hinreichenden Grund und in der verwerflichen Absicht erfolgt sein, Verwechslungen herbeizuführen oder den fremden Ruf zu beeinträchtigen oder auszunutzen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2000, zuletzt bestätigt am 19.11.2024 (15 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2000)

Der ergänzende wettbewerbsrechtliche Schutz des § 1 UWG kommt nur dann in Betracht, wenn im Einzelfall zusätzliche Umstände hinzutreten, die die Annäherung an die fremde Kennzeichnung als eine unlautere Werbemaßnahme erscheinen lassen. Dies ist dann der Fall, wenn die Kennzeichnung in den beteiligten Verkehrskreisen in gewissem Umfang bekannt geworden und ihrer Natur nach geeignet ist, über die Benutzung als betriebliches Herkunftszeichen zu wirken und überdies die Anlehnung an eine solche Kennzeichnung ohne hinreichenden Grund in der verwerflichen Absicht vorgenommen wurde, Verwechslungen herbeizuführen oder den Ruf des anderen wettbewerbshindernd zu beeinträchtigen oder auszunutzen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 13 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0114533 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 15.

Genannte Normen

UWG §1 C1; UWG §9 F5

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Wettbewerb · Schutz des Rufs einer Marke
Wettbewerb · Kennzeichenschutz und Generalklausel
Wettbewerb · Schutz der Unternehmensbezeichnung
Wettbewerb · Verwechselbare Zeichen und Bekanntheit
Wettbewerb · Verkehrsgeltung von Warenausstattungen