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Nimmt der Oberste Gerichtshof meinen Fall zu einem alten Gesetz an?

betrifft Kläger, Beklagte, Rechtsmittelwerber
Meist nicht. Geht es nur um eine Vorschrift, die bereits aufgehoben ist und nur noch für wenige laufende Verfahren gilt, sieht der Oberste Gerichtshof darin keine Rechtsfrage von erheblicher Bedeutung. Ihr Rechtsmittel wird dann als unzulässig zurückgewiesen, auch wenn es dazu seit Jahrzehnten keine Entscheidung gibt.

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Ständige Rechtsprechung seit 2000, zuletzt bestätigt am 28.02.2023 (7 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2000)

Mit dem EheRÄG 1999 (BGBl I 1999/125) wurde unter anderem § 48 EheG mit Wirkung vom 1. Jänner 2000 aufgehoben (Art II Z 1). Nur in zu diesem Zeitpunkt noch nicht rechtskräftig abgeschlossene, auf § 48 EheG gestützte Scheidungsklagen (wie die vorliegende) ist diese Bestimmung noch anzuwenden. Wenn auch tatsächlich seit Jahrzehnten keine höchstgerichtlichen Entscheidungen zu diesem Scheidungsgrund ergangen sind, begründet dies bei einer bereits aufgehobenen und nur noch auf bereits anhängige Verfahren anzuwendenden Bestimmung keine erhebliche Rechtsfrage im Sinne des § 502 Abs 1 ZPO.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 6 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0114669 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 7.

Im Gesetz

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