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Wann nimmt der Oberste Gerichtshof meinen Fall an?

betrifft Kläger, Beklagte, Rechtsmittelwerber, Wohnungseigentümer
Der Oberste Gerichtshof befasst sich nur mit Rechtsfragen von erheblicher Bedeutung. Lässt sich die Frage schon aus dem Gesetzestext und dem üblichen Wortsinn im Zusammenhang beantworten und ist diese Lösung auch in der Fachliteratur unstrittig, liegt eine solche Frage nicht vor.

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Ständige Rechtsprechung seit 1992, zuletzt bestätigt am 07.08.2025 (10 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1992)

Läßt sich ein Rechtsproblem (hier "Erstmaliger Bezug der Baulichkeit" (§ 18 Abs 1 Z 2 WEG) aus dem Gesetzestext selbst, aus der eigentümlichen Bedeutung der Worte in ihrem Zusammenhang (§ 6 ABGB) lösen und ist diese Lösung in der Lehre unstrittig, so liegt keine erhebliche Rechtsfrage vor.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0042824 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 6 von 10.

Im Gesetz

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