Kann ich meinen abgelehnten Sicherungsantrag mit neuen Beweisen wiederholen?
günstig für Gegner betrifft Antragsteller, Gegner, Parteien
Ein neuer Antrag auf eine einstweilige Verfügung kann auf neue Bescheinigungsmittel gestützt werden. Sobald der Gegner in das Verfahren einbezogen ist, gilt das aber nur für Mittel, die Sie vorher noch nicht beibringen konnten.
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Ständige Rechtsprechung seit 2001, zuletzt bestätigt am 26.03.2025 (9 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2001)
Selbst wenn ein neuer Sicherungsantrag wegen neuer Bescheinigungsmittel für zulässig erachtet wird, so kann dies jedenfalls im zweiseitig gewordenen Verfahren immer nur für Bescheinigungsmittel gelten, die der Antragsteller noch nicht beibringen konnte.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Neufassung der Ansprüche des Gebrauchsmusters durch den Obersten Patent- und Markensenat und eine behauptete neue Eingriffshandlung der Beklagten.OGH 4 Ob 160/06t, 17.10.2006
- Nachträgliche Änderungen im Anspruchs- oder Gefährdungssachverhalt ermöglichen einen neuen Sicherungsantrag.OGH 4 Ob 160/06t, 17.10.2006
- Auch im Provisorialverfahren ist das Prozesshindernis der rechtskräftig entschiedenen Streitsache (§ 411 ZPO) zu beachten, weshalb auch nicht gleichzeitig zwei identische Sicherungsanträge anhängig gemacht werden können (Streitanhängigkeit als Vorläufer der Einmaligkeitswirkung der materiellen Rechtskraft). Ein neuer Antrag kann grundsätzlich nur bei Änderungen im Anspruchssachverhalt oder Gefährdungssachverhalt gestellt werden.OGH 4 Ob 36/03b, 29.04.2003
- Hier: Die Klägerin war im Verfahren über ihren ersten Antrag auf Zuspruch vorläufigen Unterhaltes gar nicht in der Lage, die im nunmehrigen Verfahren vorgelegten Bescheinigungsmittel für ihre Einkommenslosigkeit in dem von ihrem zweiten Sicherungsantrag allein betroffenen Zeitraum vorzulegen.OGH 6 Ob 22/02g, 18.04.2002
- Die Notwendigkeit, neue Anträge auf Ersatz von Vermögensnachteilen gemäß § 394 EO wegen neuer Bescheinigungsmittel jedenfalls nicht unbeschränkt zuzulassen, ist zu bejahen. Andernfalls bestünde die Gefahr, dass der Antragsteller solche Anträge beliebig oft wiederholt und damit den Antragsgegner dazu zwingt, sich in immer neue Verfahren nach § 394 EO einzulassen.OGH 1 Ob 88/01z, 24.04.2001
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0114774 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 9.
- OGH 6 Ob 44/25a, 26.03.2025, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 180/19k, 16.01.2020, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
- Exekutionsordnung (EO) § 389 · Antrag auf Erlassung einstweiliger Verfügungen
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