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Muss ich als Grundeigentümer die Unredlichkeit des Wegbenützers beweisen?

günstig für Nutzungsberechtigter betrifft Grundeigentümer, Wegbenützer, Nachbarn
Ja. Behauptet jemand, ein Wegerecht oder eine andere Dienstbarkeit an Ihrem Grundstück ersessen zu haben, müssen Sie als Grundeigentümer beweisen, dass sein Besitz unredlich oder nicht echt war.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1961, zuletzt bestätigt am 28.01.2026 (20 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1961)

Die Beweislast für die Unredlichkeit und Unechtheit des Besitzes an einer Dienstbarkeit trifft den Grundeigentümer.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0010187 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 20.

Im Gesetz

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