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Muss die Firma auch Kosten zahlen, die ohnehin angefallen wären?

günstig für Werkunternehmer betrifft Bauherren, Auftraggeber, Werkunternehmer, Handwerker
Nein. Kosten, die für ein mangelfreies Werk ohnehin aufzuwenden gewesen wären, bleiben beim Auftraggeber, auch wenn der Unternehmer ihn schuldhaft nicht gewarnt hat. Sie wurden nämlich nicht durch das Versäumnis verursacht.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2001, zuletzt bestätigt am 17.11.2023 (2 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (2001)

Hat der Auftraggeber von vorneherein - wenn auch allenfalls über Warnung durch den Werkunternehmer - für die Errichtung einer Dampfsperre zu sorgen, so erscheint es recht und billig, ihn auch bei einem nachträglichen Einbau im Zuge einer Mängelbehebung die betreffenden Kosten tragen zu lassen (Warnpflichtverletzung - "Sowieso-Kosten").

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0115105 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

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Im Gesetz

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